Mit AVGS 100 % gefördert
Dein Weg in die Selbstständigkeit.
AVGS-Gründungscoaching
Du hast eine Idee und willst dich selbstständig machen. Doch zwischen Idee und Start stehen viele Fragen: Trägt sich das finanziell? Wo fange ich an? Und wie überzeugst du die Agentur für Arbeit von deinem Vorhaben?

Wenn du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet bist, kannst du ein individuelles Gründungscoaching nutzen. Gemeinsam prüfen wir deine Idee, erarbeiten deinen Businessplan und bereiten deinen Antrag auf den Gründungszuschuss vor. So startest du mit einem Plan, der trägt.
Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für dich kostenlos. Wie AVGS-Coaching funktioniert
Selbstständig machen – aber wie?
- Du hast eine Geschäftsidee, weißt aber nicht, ob sie sich rechnet.
- Du willst gründen, doch dir fehlt ein klarer Plan für die ersten Schritte.
- Businessplan, Finanzplan, Förderantrag: Du weißt nicht, wo du anfangen sollst.
- Du bist unsicher, wer deine Kund:innen sind und wie du sie erreichst.
- Du zweifelst, ob du das Zeug zur Selbstständigkeit hast.
- Du schiebst den Start seit Monaten vor dir her, statt loszulegen.
Was im Gründungscoaching passiert
Du willst aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen oder spielst ernsthaft mit dem Gedanken. Am Anfang steht meist eine Idee, zusammen mit vielen offenen Fragen und der Sorge, etwas Wichtiges zu übersehen.
- Wir prüfen deine Geschäftsidee auf Markt, Zielgruppe und Tragfähigkeit.
- Wir erarbeiten deinen Businessplan inklusive Finanz- und Liquiditätsplanung.
- Wir bereiten deinen Antrag auf Gründungszuschuss vor.
- Wir entwickeln deine Strategie für Angebot, Preise und Kundengewinnung.
Dabei geht es nicht nur um Zahlen. Wir schauen auch auf dich als Gründer:in: deine Stärken, deine Zweifel und das, was dich ins Handeln bringt. So entsteht ein Plan, den du auch umsetzt.
Vom Coaching zum Gründungszuschuss
Gründest du aus dem Arbeitslosengeld heraus, kannst du grundsätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Er sichert dich in der ersten Zeit deiner Selbstständigkeit ab.
- 6 Monate: Betrag i.v.H. deines Arbeitslosengelds, plus 300 € im Monat für deine soziale Absicherung.
- Auf Antrag danach: 9 weitere Monate mit 300 € im Monat.
- Steuerfrei und nicht zurückzuzahlen.
Bevor die Agentur zustimmt, will sie sehen, dass dein Vorhaben trägt. Genau darauf arbeitet das Gründungscoaching hin. Dabei zählt oft das Timing: Um den Gründungszuschuss zu beantragen, brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Gut zu wissen: Auf den Gründungszuschuss und ein vorbereitendes Coaching gibt es keinen festen Anspruch. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, das heißt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Ein durchdachter Plan verbessert dabei oft deine Chancen.

In Kooperation mit TASys GmbH
AVGS-Coachings dürfen nur über zugelassene Maßnahmeträger abgerechnet werden. Die Abwicklung läuft deshalb über meinen Partner TASys GmbH, einen nach AZAV zertifizierten Träger, der alle formalen Voraussetzungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter erfüllt.
Für dich bedeutet das: Das Coaching läuft inhaltlich wie ein reguläres Einzelcoaching mit mir ab. Den organisatorischen und förderrechtlichen Rahmen übernimmt TASys.
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Häufige Fragen zum Gründungscoaching mit AVGS
Wie bekomme ich einen AVGS für ein Gründungscoaching?
Sprich deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an und erkläre, dass du dich selbstständig machen und dafür ein Gründungscoaching nutzen möchtest. Einen festen Anspruch gibt es nicht – die Ausstellung ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall. Ein konkretes Vorhaben verbessert oft deine Chancen. Um den Antrag und die Formalitäten kümmern wir uns im Vorfeld gemeinsam.
Wer kann den Gründungszuschuss bekommen?
Den Gründungszuschuss können Personen beantragen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus hauptberuflich gründen und bei Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Förderung: 6 Monate in Höhe des bisherigen Arbeitslosengelds plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung, auf Antrag danach 9 weitere Monate mit 300 € monatlich – steuerfrei und nicht rückzahlbar. Zusätzlich verlangt die Agentur eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer oder Steuerberatung) zur Tragfähigkeit des Vorhabens. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht (§ 93 SGB III).
Kann ich auch aus der Grundsicherung heraus gründen?
Ja. Der Gründungszuschuss ist an Arbeitslosengeld I gebunden. Beziehst du Grundsicherungsgeld (bis Juli 2026: Bürgergeld), kann das Jobcenter stattdessen Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit bewilligen und auch einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Beides ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall – im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für dich infrage kommt.
Schreibt das Coaching meinen Businessplan für mich?
Nein – du schreibst ihn, und ich begleite dich dabei. Wir erarbeiten Struktur, Zahlen und Argumentation gemeinsam, sodass du deinen Plan gegenüber der fachkundigen Stelle und der Agentur für Arbeit selbst sicher vertreten kannst. Das ist auch später wichtig, wenn du dein Unternehmen danach steuerst.
Noch offene Fragen?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein gefördertes Gründungscoaching für dich infrage kommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind – vom Timing für den Gründungszuschuss bis zum Gespräch mit der Agentur.
